kuhl&engel

Ratgeber · AVGS-Gutschein

Der AVGS-Gutschein – so beantragst Du ihn.

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zahlt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Dein komplettes Jobcoaching. Hier erfährst Du, wer ihn bekommt, wie das Gespräch läuft und worauf Du achten musst.

Schritt für Schritt

In fünf Schritten zum geförderten Coaching.

  1. Schritt 01

    Termin vereinbaren

    Kontaktiere Deine Agentur für Arbeit oder Dein Jobcenter – telefonisch, über die eServices oder persönlich. Du musst dafür nicht auf den nächsten Regeltermin warten.

  2. Schritt 02

    Coaching-Wunsch begründen

    Sag konkret, wobei Dich ein Einzelcoaching unterstützen soll: berufliche Orientierung, Bewerbungsstrategie, Vorstellungsgespräche oder der Wiedereinstieg nach der Elternzeit. Je klarer Dein Anliegen, desto besser.

  3. Schritt 03

    Gutschein prüfen

    Achte darauf, dass der AVGS für Maßnahmen bei einem Träger (MAT) ausgestellt ist, mindestens 20 Unterrichtseinheiten umfasst und in Teilzeit ausgestellt wurde. Unsicher? Wir prüfen ihn kostenlos.

  4. Schritt 04

    Träger auswählen

    Den Gutschein löst Du bei einem AZAV-zertifizierten Träger Deiner Wahl ein – zum Beispiel bei Kuhl & Engel, online oder in Berlin, Potsdam und Augsburg. Im kostenlosen Erstgespräch findest Du heraus, ob wir zu Dir passen.

  5. Schritt 05

    Wir übernehmen den Papierkram

    Du schickst uns Deinen AVGS, wir erledigen die komplette Korrespondenz und Abrechnung mit Agentur oder Jobcenter. Nach der Bewilligung startet Dein Coaching.

Das Gespräch

So begründest Du Deinen Coaching-Wunsch.

Deine Vermittlerin oder Dein Vermittler entscheidet nach Ermessen. Entscheidend ist, dass Dein Unterstützungsbedarf konkret wird – nicht „ich hätte gern ein Coaching“, sondern ein klares Anliegen. Diese Formulierungen haben sich bewährt:

  • „Ich bekomme kaum Rückmeldungen auf meine Bewerbungen und möchte meine Unterlagen und Strategie professionell überarbeiten.“
  • „Ich möchte nach der Elternzeit wieder einsteigen und brauche eine klare Positionierung für meinen Wiedereinstieg.“
  • „Ich weiß nicht, in welche berufliche Richtung ich mich entwickeln soll, und möchte eine fundierte Standortbestimmung.“
  • „Ich komme in Vorstellungsgesprächen nicht überzeugend rüber und möchte gezielt an meinem Auftreten arbeiten.“

Häufige Fragen zum AVGS.

Der AVGS ist ein Förderinstrument nach § 45 SGB III: Mit dem Gutschein übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die Kosten für Maßnahmen, die Deine beruflichen Chancen verbessern – zum Beispiel ein individuelles Jobcoaching bei einem AZAV-zertifizierten Träger wie Kuhl & Engel. Für Dich ist das Coaching dann zu 100 % kostenfrei.

Einen AVGS können Personen erhalten, die arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind – egal ob mit Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit) oder Bürgergeld (Jobcenter). Auch wer von Arbeitslosigkeit bedroht ist, etwa in der Kündigungsfrist oder in Elternzeit ohne Rückkehroption, kann den Gutschein bekommen. Die Bewilligung ist in der Regel eine Ermessensentscheidung Deiner Vermittlerin oder Deines Vermittlers – eine gute Begründung erhöht Deine Chancen deutlich.

Vereinbare einen Termin bei Deiner Agentur für Arbeit oder Deinem Jobcenter (telefonisch, online über die eServices oder persönlich) und äußere den Wunsch nach einem Einzelcoaching. Begründe konkret, wobei das Coaching Dich unterstützen soll – zum Beispiel berufliche Orientierung, Bewerbungsstrategie oder Wiedereinstieg nach der Elternzeit. Der Gutschein wird dann direkt ausgestellt oder Dir zugeschickt.

Es gibt drei Varianten: den AVGS MAT für Maßnahmen bei einem zertifizierten Träger (dazu zählt Jobcoaching), den AVGS MAG für betriebliche Erprobungen und den AVGS MPAV für private Arbeitsvermittlung. Für ein Jobcoaching bei Kuhl & Engel brauchst Du einen AVGS für Maßnahmen bei einem Träger (MAT).

Der Gutschein muss noch mindestens 10 Tage gültig sein, mindestens 20 Unterrichtseinheiten umfassen und in Teilzeit ausgestellt sein. Ob Dein Gutschein passt, prüfen wir gern kostenlos – schick ihn uns einfach oder ruf an: 030 51565388-0.

Ja, der AVGS ist meist eine Ermessensleistung. Bei einer Ablehnung lohnt es sich nachzufassen: Bitte um eine schriftliche Begründung, konkretisiere Deinen Unterstützungsbedarf (z. B. ausbleibende Rückmeldungen auf Bewerbungen, unklare berufliche Richtung) und stelle den Antrag erneut. Wir beraten Dich im kostenlosen Erstgespräch, wie Du Dein Anliegen überzeugend formulierst.

Nichts. Mit einem gültigen AVGS-Gutschein rechnet Kuhl & Engel direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab – Dir entstehen keinerlei Kosten, auch nicht für das Erstgespräch oder die Abwicklung.

Die Gültigkeit steht auf Deinem Gutschein – üblich sind ein bis drei Monate ab Ausstellung. Warte nach Erhalt nicht zu lange: Für die Einlösung bei uns muss der Gutschein noch mindestens 10 Tage gültig sein. Melde Dich am besten direkt nach der Ausstellung.

Gutschein schon in der Tasche? Hier geht es zu Deinem AVGS Coaching

Unsicher, ob Du die Voraussetzungen erfüllst?

Ruf uns an – wir schauen kostenlos auf Deine Situation und begleiten Dich durch die Beantragung.