AVGS und mehr

AVGS und mehr

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) fördert Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III. Einen AVGS kann jede:r beantragen, der:die bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitssuchend gemeldet ist. Den AVGS bekommst Du von Deinem zuständigen Sachbearbeiter:in ausgestellt. Deinen ausgestellten AVGS kannst Du dann bei einem zertifizierten Träger, wie Kuhl & Engel einreichen.

Du wirst Dich zunächst zur Erstberatung an uns und übersendest uns den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, wenn Du dich für das Coaching bei uns entscheidest. Wir vereinbaren mit Dir das Startdatum für Dein Coaching und legen einen ersten Termin fest. Die gesamte weitere Abwicklung und Korrespondenz mit dem:der Sachbearbeiter:in übernehmen wir für Dich!

Wir beantragen mit Deinem AVGS das Coaching bei dem:der zuständigen Sachbearbeiter:in. Dieser bearbeitet den Antrag und übersendet uns und Dir schriftlich die erforderlichen Bewilligungsunterlagen.
Du kannst ab Erhalt der Bewilligungsunterlagen am Coaching teilnehmen.
Nach Abschluss des Coachings übernehmen wir die Formalitäten und die Abrechnung mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Dir entstehen keine Kosten.

Du willst uns kennenlernen oder hast Fragen? Ruf an unter 030 51565388-0 oder nutze den:

praxis Beruforientierung

PRAXIS BO ist ein Förderprogramm des Landes Brandenburg für weiterführende Schulen finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und der Agentur für Arbeit. Im Rahmen dieses Programms können Schulprojekte insbesondere zur Berufs- und Studienorientierung umgesetzt werden.

Unsere Projekte zur beruflichen Orientierung für Jugendliche können über dieses Programm finanziert werden. Dafür stehen für mehrzügigen Schulen bis zu 35.000 Euro zzgl. Fahrkosten pro Schuljahr zur Verfügung. Das Förderprogramm kann von staatlichen Schulen sowie von Schulen in privater Trägerschaft in Anspruch genommen werden, wobei Schulen in privater Trägerschaft einen Eigenanteil von 38 % tragen müssen. Für Schulen in öffentlicher Trägerschaft fallen keine zusätzliche Kosten an.

Wir beraten gerne. Ruf uns an!

Aufgrund der Erfahrung mit unterschiedlichen Schulen in verschiedenen Projekten im Rahmen verschiedener Förderprogramme können wir deine Schule als regionaler Kooperationspartner kompetent und professionell bei den Themen berufliche Orientierung und Verbesserung sozialer Kompetenzen begleiten.

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